Nahrungsergänzungsmittel nach deutschem Lebensmittelrecht.
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Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie unterliegen in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung – und damit anderen Regeln als unsere Forschungspeptide. Bevor ein Produkt in Deutschland erstmals in den Verkehr gebracht wird, zeigen wir es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an.
Auf jeder Produktseite finden Sie im Reiter „Zutaten & Verzehr“ die vollständige Zutatenliste, die empfohlene tägliche Verzehrmenge und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise. Wir beschränken uns bei der Beschreibung auf das, was ein Produkt ist und woraus es besteht. Aussagen über Wirkungen machen wir nur, wo das Lebensmittelrecht sie ausdrücklich zulässt.
Wir wählen Rohstoffe mit nachvollziehbarer Herkunft und bevorzugen Formen, die in der Ernährungswissenschaft gut beschrieben sind, etwa Kollagenpeptide aus enzymatischer Hydrolyse oder Magnesium als Bisglycinat. Zusatzstoffe setzen wir nur ein, wo sie technisch notwendig sind. Jede Zutat steht vollständig und in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auf der Produktseite.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.